Wichtiges im Überblick:
Am 11. März werden in unseren Gemeinden neue Kirchenvorstände gewählt! Erstmalig in diesem Jahr dürfen auch schon Jugendliche ab 14 Jahren ihre Stimme abgeben.
Allen Wahlberechtigten sind im Vorfeld Wahlbenachrichtigungen zugegangen. Sollten Sie diese verlegt haben, können Sie aber trotzdem wählen! Sie sind in Ihrer Gemeinde wahlberechtigt, wenn Sie Mitglied derselben sind und in der Wählerliste verzeichnet sind.
Die Wahllokale sind in unseren Gemeinden wie folgt geöffnet:
Bevern: 11.00 bis 17.00 Uhr Haus der Gemeinde
Hesedorf: 11.00 bis 18.00 Uhr Gemeindehaus
Elm: 11.00 bis 18.00 Uhr Gemeindesaal / Kirche
Es besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Sie können eine solche bis zum 8. März bei Ihrem zuständigen KV beantragen. Anträge, die nach dem 8. März eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es werden nur diejenigen Wahlbriefe ausgezählt, die dem Kirchenvorstand bis zum Wahltag vorliegen. Am Wahltag selbst können Wahlbriefe beim Vorsitzenden des Wahlausschusses abgegeben werden.
Die Kirchenvorstände werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Die Amtszeit der alten Kirchenvorstände endet im Juni 2018 mit der Einführung der neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Diese erfolgt im Gottesdienst…
… in Bevern am 03. Juni um 10 Uhr.
… in Hesedorf am 10. Juni um 10 Uhr.
… in Elm am 03. Juni um 10 Uhr.